Zum Inhalt springen

„Ausnahmenormen“ – Versionsunterschied

aus AufEinWort, der freien Forschung
[ungesichtete Version][ungesichtete Version]
Keine Bearbeitungszusammenfassung
K Klaus verschob die Seite Ausnahmen (Recht) nach Ausnahmenormen
(kein Unterschied)

Version vom 7. September 2024, 13:10 Uhr

Ausnahme-n (Recht) Mz. —Nwf. z. Ausnahme (Recht)

Ausnahme nhdt.-dt.

Ausnahmen sind Rechtsnormen, die aus ganz speziellen Gründen anordnen, daß eine sonst angeordnete Rechtsfolge nicht eintritt. Man erkennt sie daran, daß ihre ratio nicht verallgemeinerungsfähig ist.