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„anerkennen“ – Versionsunterschied

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anerkenn,anerkenne,anerkennend,anerkennt,anerkannt,anerkannte,anerkannten,anerkanntem,anerkannter,anerkanntes<p>an + erkennen&nbsp;| Vb.&nbsp;‘(rechtskräftig) bestätigen, würdigen, gelten lassen’; ursprünglich ein Wort der Rechtssprache, im 16. Jh. vermutlich nach&nbsp;lat.&nbsp;''agnōscere''&nbsp;gebildet, das ebenfalls im juristischen Sinne verwendet wird.</p>
[[anerkenn]][[-en]] {{Nbnwrtfrm}} ''[[anerkenn]]''


<!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --><p>wenn von ''agnōscere'' lehnübersetzt, hätte es ''zukennen'' übersetzt werden müssen, von&nbsp;''[https://en.wiktionary.org/wiki/ad-#Latin ad-]''&nbsp;+‎&nbsp;''[https://en.wiktionary.org/wiki/nosco#Latin (g)nōscō]''.</p>
{{:anerkenn}}

Version vom 31. August 2024, 17:11 Uhr

anerkenn-en —Nwf. anerkenn

an–erkenn mhdt.-dt.

anerkennen Vb. ‘(rechtskräftig) bestätigen, würdigen, gelten lassen’; ursprünglich ein Wort der Rechtssprache,

anerkenn,anerkenne,anerkennend,anerkennt,anerkannt,anerkannte,anerkannten,anerkanntem,anerkannter,anerkanntes