„anerkennen“ – Versionsunterschied
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Version vom 31. August 2024, 17:11 Uhr
anerkennen Vb. ‘(rechtskräftig) bestätigen, würdigen, gelten lassen’; ursprünglich ein Wort der Rechtssprache,
- im 16. Jh. vermutlich nach lat. agnōscere gebildet, das ebenfalls im juristischen Sinne verwendet wird.
- – Anerkennung, Anerkenntnis
anerkenn,anerkenne,anerkennend,anerkennt,anerkannt,anerkannte,anerkannten,anerkanntem,anerkannter,anerkanntes