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„Proberelation“ – Versionsunterschied

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Proberelationen nennt man solche R-n, welche von Examinanden als Probe ihrer Rechtskenntnisse u. Gewandtheit erstattet werden. Der Inbegriff aller derjenigen Regeln, welche die zweckmäßige Einrichtung u. Abstattung der R. angehen, bilden die Referirkunst (s.u. Referent);
Proberelationen nennt man solche R-n, welche von Examinanden als Probe ihrer Rechtskenntnisse u. Gewandtheit erstattet werden. Der Inbegriff aller derjenigen Regeln, welche die zweckmäßige Einrichtung u. Abstattung der R. angehen, bilden die Referirkunst (s.u. Referent);

Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 06:43 Uhr

Probe–Relation lat.-deu. Probe einer Relation gemäß Relationstechnik vor der Prüfungskommission

Proberelationen nennt man solche R-n, welche von Examinanden als Probe ihrer Rechtskenntnisse u. Gewandtheit erstattet werden. Der Inbegriff aller derjenigen Regeln, welche die zweckmäßige Einrichtung u. Abstattung der R. angehen, bilden die Referirkunst (s.u. Referent);