Proberelation
Erscheinungsbild
Probe–Relation lat.-deu. Probe einer Relation gemäß Relationstechnik vor der Prüfungskommission
Proberelationen nennt man solche R-n, welche von Examinanden als Probe ihrer Rechtskenntnisse u. Gewandtheit erstattet werden. Der Inbegriff aller derjenigen Regeln, welche die zweckmäßige Einrichtung u. Abstattung der R. angehen, bilden die Referirkunst (s.u. Referent);