„inhaltlich“ – Versionsunterschied
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[[Inhalt]][[-lich]] {{nhdt.-dt.}} | [[Inhalt]][[-lich]] {{nhdt.-dt.}} Adj. (17. Jh.). | ||
* Die [https://de.wikipedia.org/wiki/Adjektiv adjektivische] Verwendung ''[[inhaltlich]]'' zielt auf eine Unterscheidung zur äußeren Form ab ''([[formal]]'' oder ''[[äußerlich]])''. Als ''inhaltslos'' oder ''inhaltsleer'' wird etwas Bedeutungsloses ohne wesentliche Aussage bezeichnet, ''inhaltsschwer'' sind dagegen die mit (zu) viel Inhalt versehenen [[Texte]]. | * Die [https://de.wikipedia.org/wiki/Adjektiv adjektivische] Verwendung ''[[inhaltlich]]'' zielt auf eine Unterscheidung zur äußeren Form ab ''([[formal]]'' oder ''[[äußerlich]])''. Als ''inhaltslos'' oder ''inhaltsleer'' wird etwas Bedeutungsloses ohne wesentliche Aussage bezeichnet, ''inhaltsschwer'' sind dagegen die mit (zu) viel Inhalt versehenen [[Texte]]. | ||
* vgl. [[Rechtsinhalt]], [[Inhalt im Recht]] | * vgl. [[Rechtsinhalt]], [[Inhalt im Recht]] | ||
* [[inhaltlich (Recht materiell)|inhaltlich]] ''([[materiell]])'' jede [[Rechtsnorm]], welche menschliches [[Sozialverhalten|Verhalten]] regelt. | * [[inhaltlich (Recht materiell)|inhaltlich]] ''([[materiell]])'' jede [[Rechtsnorm]], welche menschliches [[Sozialverhalten|Verhalten]] regelt. | ||
Aktuelle Version vom 18. September 2024, 16:40 Uhr
Inhalt-lich nhdt.-dt. Adj. (17. Jh.).
- Die adjektivische Verwendung inhaltlich zielt auf eine Unterscheidung zur äußeren Form ab (formal oder äußerlich). Als inhaltslos oder inhaltsleer wird etwas Bedeutungsloses ohne wesentliche Aussage bezeichnet, inhaltsschwer sind dagegen die mit (zu) viel Inhalt versehenen Texte.
- vgl. Rechtsinhalt, Inhalt im Recht
- inhaltlich (materiell) jede Rechtsnorm, welche menschliches Verhalten regelt.