inhaltlich
Erscheinungsbild
Inhalt-lich nhdt.-dt. Adj. (17. Jh.).
- Die adjektivische Verwendung inhaltlich zielt auf eine Unterscheidung zur äußeren Form ab (formal oder äußerlich). Als inhaltslos oder inhaltsleer wird etwas Bedeutungsloses ohne wesentliche Aussage bezeichnet, inhaltsschwer sind dagegen die mit (zu) viel Inhalt versehenen Texte.
- vgl. Rechtsinhalt, Inhalt im Recht
- inhaltlich (materiell) jede Rechtsnorm, welche menschliches Verhalten regelt.