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Aktuelle Version vom 8. Dezember 2025, 18:06 Uhr
er-wiesen Nwf. z. erweis
▷ er-weis deu. Wrtdtng:: aus sich heraus sichtbar, wissbar
Worttrennung:
- er·wei·sen, Präteritum: er·wies, Partizip II: er·wie·sen
Aussprache:
- IPA: [ɛɐ̯ˈvaɪ̯zn̩]
- Hörbeispiele:
erweisen (Info)
- Reime: -aɪ̯zn̩
Bedeutungen:
- [1] einen Nachweis erbringen
- [2] veraltet: jemandem etwas zukommen lassen
- [3] reflexiv: sich zeigen
Herkunft:
- Ableitung zu weisen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) er-
Beispiele:
- [1] Ein DNA-Test soll erweisen, dass er ihr Vater ist.
- [1] Die Praxis hat erwiesen, dass unsere Entscheidung richtig war.
- [2] Wem Gott will rechte Gunst erweisen, den schickt er in die weite Welt.
- [3] Ob der neue Bürgermeister die Probleme löst, muss sich erst noch erweisen.
- [3] „In Deutschland habe sich das Dreisäulenmodell aus Privatbanken, Kreditgenossenschaften und Sparkassenals robust erwiesen.“[1]
- [3] „Wer gefahrenträchtige Ereignisse auf sich zutreiben läßt, wird sich bestenfalls als ein gutwilliger, an der Aufgabe wachsender, wohl kaum aber als ein sehr kompetenter Krisenmanager in der akuten Situation erweisen.“[2]
Redewendungen:
- jemandem die letzte Ehre erweisen – zu dessen/deren Beerdigung gehen
Charakteristische Wortkombinationen:
- [2] eine Gunst erweisen, einen Gefallen erweisen
- [3] sich als zutreffend erweisen (stimmen, richtig oder korrekt sein) (
Audio (Info))
Wortbildungen:
- Adjektive: erweisbar
- Substantive: Erweis