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er-

aus AufEinWort, der freien Forschung

er- | er |  er- als Vorsilbe dient als Verstärker im Sinne von mehr an dem, das im Wort danach folgt, wie zum Beispiel drücken zu erdrücken, bis man das Ergebnis, Höchste, Ziel dessen im Dasein hat (17. Jh. mhd.);

Die Vorsilbe er- geht zurück auf die gger. Vorsilbe ur-, ir- und beruht auf de ahd. Vhnw. ur, was soviel wie „aus, heraus, hervorgehend“ bedeutet und auf uig. *uds, uger. *uz- "aus" zurückgeht und er- die Urbedeutung "aus Ursprung, Dasein, Daseinszustand heraus hervorgehend, bewirkend" geerbt hat, somit diese als grundlegendste Bedeutung beibehält (21 Jh ndt."

er, er-, und -er haben jeweils eigene Wortherkünfte, wobei zusätzlich eine Verwandschaft mit lat. ir- mit der Bedeutung "abirren, erregen, anregen" besteht, siehe irr, irre.

Es war in Wortbildungen unbetont und wurde deswegen zu er- abgeschwächt, während es in Namenbildungen, bspw. Urlaub erhalten blieb, während sich urlauben zu erlauben wandelte, da die Namenbildungen vermutlich ältere Wortbildungen darstellen und darum durch Nachwirkungen germanischer Wortanfangsaussprache nach Eintreten des Vernerschen Wandels (Besonderheit im Lautwandel nach dem Sprachwissenschaftler Verner benannt) das ur- ohne Abschwächung erhielten.

Die ursprüngliche Bedeutung des Verhältnißwort, das aus Dasein heraus Dasein hervorgeht, ist im Neuhochdeutschen nur noch in Worten wie „erheben, erwachsen“ erhalten. Ansonsten hat sich der Sinn abgeschwächt, und er- bezeichnet allgemein „ursächlich einen Zustand strebend  erwirkend, bewirkend“, wie etwa bei erbleichen "bleich werden“, beziehungsweise ein Ergebnis „er-zielen“, bspw. erstürmen, ermorden, erlangen, … …

Beispiele für die Verwendung finden sich im Althochdeutschen Lesebuch etwa bei XXIII. Notker „Aus Boethius“ Z. 14/15

Taz urlub kab imo Zeno.. (Die Erlaubnis gab ihm Zeno...), hier also urlub in der Bedeutung „Erlaubnis“. Das Namen urloub/urlub enthält ahd. noch beide Bedeutungen „Urlaub“ und „Erlaubnis“, wobei aus dem dazugehörigen Tw. ahd. irlouben, mhd. erloben in mhd. Zeit das Namen „Erlaubnis“ gebildet wird, da urloup/urlop zu dieser Zeit nur noch „Erlaubnis, sich zu entfernen“ bedeutet und deswegen ein neues Namen für erlouben gebraucht wird.

¦√¦ uig. *ei-, *i-, daneben wohl auch uig. *e-;

1. er: uig. *is oder h₁e, „das, es“ uig. *éy;
2. er-: uig. *úd, auf herauf;
3, -er: uger. *-ārijaz;

¦↵¦

(1) er: germ. *is, *iz bzw. *ez; ahd. ir, er ‘er’, iʒ, eʒ ‘es’, mhd. er, eʒ, asächs. it ‘es’,;
(2) er-: ahd. ur-, ar-,ir-, er-, mhd. er-,
(3) -er: *wer- “ schauen; bewachen, decken, bemerken, beachten, aufpassen, uger. *warjaną “hindern, verteidigen”; uger. *warjaz; ahd. -āri; mhd. -ære, -er,  uger. *-ārijaz;

Überarbeiteter und ergänzter Urtext ist: Althochdeutscher Bedeutungsbaukasten)