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„willkürlich“ – Versionsunterschied

aus AufEinWort, der freien Forschung
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[[Willkür]] + [[-lich]] | ‘nach eigenem Gutdünken vorgehend, eigenmächtig’ (18. Jh.), zuvor ‘freiwillig, nach freier Entscheidung handelnd’ (16. Jh.); vgl. mhd. ''willekuric''.
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willkür + lich | ‘nach eigenem Gutdünken vorgehend, eigenmächtig’ (18. Jh.), zuvor ‘freiwillig, nach freier Entscheidung handelnd’ (16. Jh.); vgl. mhd. ''willekuric''.

Version vom 22. Dezember 2023, 17:47 Uhr

Willkür + -lich | ‘nach eigenem Gutdünken vorgehend, eigenmächtig’ (18. Jh.), zuvor ‘freiwillig, nach freier Entscheidung handelnd’ (16. Jh.); vgl. mhd. willekuric.

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