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Aktuelle Version vom 8. Dezember 2025, 17:14 Uhr
Objekt-e Mz. —Nwf. z.
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Objekt lat.-deu. n. wrtl. Gegenwurf, Vorwurf; ‘Gegenstand oder Ziel des Denkens und Handelns, Sache von besonderem Interesse, Vertragsgegenstand’,
Anm. KF:Philosophisch vermurkster Wortbegriff, der auf zweiwertiger Logik vielfältiger Lehren, Ansichten, Betrachtungen beruht (21 Jh. ndt.); as, dass ein Subjekt unterwirft; aus dem Subjekt im Sinne einer Eigenschaft als Dasein hervorgehende;
- Ww
- spätmhd. object (14. Jh.), Entlehnung von spätlat. obiectum ‘Vorwurf, Beschuldigung, Hindernis, Einwand’
- (im Mlat.der Scholastik auch ‘sich den Sinnen darbietender Gegenstand, Ziel’),
- lat. obiecta Plur. ‘Vorwürfe, Beschuldigungen’,
- Substantivierung des neutralen Part. Perf. von lat. obicere (obiectum) ‘entgegenwerfen, -stellen, vorsetzen, darbieten, vorwerfen’
- (vgl. lat. ob ‘entgegen, vor, über etw. hin, wegen, für’ und iacere ‘werfen’).
- gleichbedeutend zu agr. antikeiménon αντικειμένων, antikeímeno wrtl. Gegenliegendes; "Physikalisches, Gegenstand, Ding",
- antíkeimai ἀντῐ́κειμαι, anti-, “gegen, entgegen” + keîmai "liegen”,
- uig. *ḱéytor "flach liegend", von uig. *ḱey- “unten liegen, hinlegen, niederlassen”.
- Verwandt mit lat. cunae, cīvis, aarm. sēr, hitti. kittari, sanskr. śéte.
¦√¦ uig. *(H)yeh₁-
- werfen;
- Im Dt.
- versucht man, Objekt (eigentlich ‘das Entgegengestellte, Vorgeworfene’, noch bis ins 18. Jh. auch mit lat. Flexionsendungen) zunächst mit Gegenwurf zu übersetzen (so schon im 14. Jh.),
- seit dem Ende des 17. Jhs. tritt Gegenstand (s. d.) teilweise an seine Stelle.
- Die neuere Philosophie (seit Kant) versteht unter Objekt ‘jede Erscheinung der außerhalb des erkennenden Subjekts und unabhängig von dessen Bewußtsein existierenden Wirklichkeit’.
- Als grammatischer Terminus steht es für ‘Ziel, auf das sich die Aussage eines Satzes richtet, Satzergänzung’ (Ende 17. Jh.).
Objekt steht für:
Siehe auch: