„Gesetz im formellen Sinn“ – Versionsunterschied
Erscheinungsbild
| [ungesichtete Version] | [ungesichtete Version] |
Weiterleitung auf Gesetz entfernt Markierungen: Weiterleitung entfernt Visuelle Bearbeitung |
K Textersetzung - „<onlyinclude>“ durch „{{SchaufensterBeginn|Auszug}}“ |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[Gesetze im materiellen und im formellen Sinn#Gesetz im formellen Sinn|◀]] | [[Gesetze im materiellen und im formellen Sinn#Gesetz im formellen Sinn|◀]]{{SchaufensterBeginn|Auszug}}[[Gesetz im formellen Sinn|▶]] | ||
Gesetz im [[Form (Recht)|formellen]] Sinn (auch: ''[[formelles Gesetz]]'', ''[[Parlamentsgesetz]]''<ref><span class="reference-text">Hartmut Maurer, Christian Waldhoff: ''Allgemeines Verwaltungsrecht.'' 19. Auflage. München 2017, § 4, Rn. 46.</span></ref>) ist jede Maßnahme, die in einem Verfahren zustande gekommen ist, das von Verfassungs wegen für den Erlass von Gesetzen vorgesehen ist, von den in der [[Verfassung]] dazu bestimmten Organen erlassen worden ist und die in der Verfassung für Gesetze bestimmte Form hat. Gesetz im formellen Sinn ist daher regelmäßig nur diejenige Maßnahme, die vom [[Parlament]] in einem [[Gesetzgebungsverfahren]] beschlossen und im [[Gesetzblatt]] bekannt gemacht worden ist. Beispiele: Das [[Bürgerliche Gesetzbuch]] ist daher ein formelles Gesetz, nicht aber die 16. Verordnung zur Durchführung des [https://de.wikipedia.org/wiki/Bundes-Immissionsschutzgesetz Bundes-Immissionsschutzgesetzes]. | Gesetz im [[Form (Recht)|formellen]] Sinn (auch: ''[[formelles Gesetz]]'', ''[[Parlamentsgesetz]]''<ref><span class="reference-text">Hartmut Maurer, Christian Waldhoff: ''Allgemeines Verwaltungsrecht.'' 19. Auflage. München 2017, § 4, Rn. 46.</span></ref>) ist jede Maßnahme, die in einem Verfahren zustande gekommen ist, das von Verfassungs wegen für den Erlass von Gesetzen vorgesehen ist, von den in der [[Verfassung]] dazu bestimmten Organen erlassen worden ist und die in der Verfassung für Gesetze bestimmte Form hat. Gesetz im formellen Sinn ist daher regelmäßig nur diejenige Maßnahme, die vom [[Parlament]] in einem [[Gesetzgebungsverfahren]] beschlossen und im [[Gesetzblatt]] bekannt gemacht worden ist. Beispiele: Das [[Bürgerliche Gesetzbuch]] ist daher ein formelles Gesetz, nicht aber die 16. Verordnung zur Durchführung des [https://de.wikipedia.org/wiki/Bundes-Immissionsschutzgesetz Bundes-Immissionsschutzgesetzes]. | ||
Version vom 8. Dezember 2025, 17:30 Uhr
Gesetz im formellen Sinn (auch: formelles Gesetz, Parlamentsgesetz[1]) ist jede Maßnahme, die in einem Verfahren zustande gekommen ist, das von Verfassungs wegen für den Erlass von Gesetzen vorgesehen ist, von den in der Verfassung dazu bestimmten Organen erlassen worden ist und die in der Verfassung für Gesetze bestimmte Form hat. Gesetz im formellen Sinn ist daher regelmäßig nur diejenige Maßnahme, die vom Parlament in einem Gesetzgebungsverfahren beschlossen und im Gesetzblatt bekannt gemacht worden ist. Beispiele: Das Bürgerliche Gesetzbuch ist daher ein formelles Gesetz, nicht aber die 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
Einzelnachweise
- ↑ Hartmut Maurer, Christian Waldhoff: Allgemeines Verwaltungsrecht. 19. Auflage. München 2017, § 4, Rn. 46.