„Subjekt“ – Versionsunterschied
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{{Anm. KF}}: das dem Objekt Unterworfene; das Objekt durch seine Eigenschaften hervorbringende; "Unter-Schrift, Beischrift, Unterlage" einer Schrift zu einer Schrift um deren Inhalte und Aussagen zu stützen; Person die ihren eigenen Vorstellungen unterliegt und daher nicht ausreichend erkennen könne, dass ist, was ist; Gegenbegriff zu Objekt; | |||
{{Anm. KF}}: Philosophisch vermurkster Wortbegriff, der auf zweiwertiger Logik vielfältiger Lehren, Ansichten, Betrachtungen beruht; | |||
{{Anm. KF}}: Im Sprachgebrauch und Wortbildungen der Gelehrten verdeutlicht zum einen die Ansicht, dass einer Erscheinung, Form, Gestalt eine Art darunter oder innen läge, aus der sie heraus entsteht oder besteht, dem Dasein etwas unterliegt einen Grund bildet aus dem es zustande kommt, sowie die Ansicht, dass etwas Übergeordnetes, erstes Gesetz, erste Regel (Prinzip) nach dem die Ausgestalt oder Erscheinung von Dasein erfolgt, oder als Weiteres etwas Vorausgehendes besteht, aus dem Dasein hervorgeht und aus diesen drei unterschiedlichen Ansichten heraus entstandenen Wortbildungen können insbesondere bei mit der Vorsilbe sub-, hypo- gebildeten Fachwörtern zu fehldeutungen führen, wie bspw. ''Subjekt'' an sich wörtlich "Unterworfener, Unterworfenes" zu Objekt, wörtlich "Gegenwurf" an sich wörtlich bedeutet, dass ein Objekt einem Subjekt entgegenwirft und es daher unterliegt, jedoch im Gebrauch, dass ein Subjekt seinen Meinungen und Ansichten Unterworfen ist und entsprechend ein Objekt dem unterwirft, sozusagen das Objekt entsprechend subjektiver Vorstellungen und Absichten wandelt und somit die Begriffe je nach Sichtweise entgegengesetzt anwendbar und damit Ungrundbegriffe sind. | |||
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Aktuelle Version vom 2. April 2026, 17:06 Uhr
Werk: Wörterbuch
sub-jekt lat.-deu. wrtl. 'Unterwurf, Unterworfene'; "Untertan"
Anm. KF:: das dem Objekt Unterworfene; das Objekt durch seine Eigenschaften hervorbringende; "Unter-Schrift, Beischrift, Unterlage" einer Schrift zu einer Schrift um deren Inhalte und Aussagen zu stützen; Person die ihren eigenen Vorstellungen unterliegt und daher nicht ausreichend erkennen könne, dass ist, was ist; Gegenbegriff zu Objekt;
Anm. KF:: Philosophisch vermurkster Wortbegriff, der auf zweiwertiger Logik vielfältiger Lehren, Ansichten, Betrachtungen beruht;
Anm. KF:: Im Sprachgebrauch und Wortbildungen der Gelehrten verdeutlicht zum einen die Ansicht, dass einer Erscheinung, Form, Gestalt eine Art darunter oder innen läge, aus der sie heraus entsteht oder besteht, dem Dasein etwas unterliegt einen Grund bildet aus dem es zustande kommt, sowie die Ansicht, dass etwas Übergeordnetes, erstes Gesetz, erste Regel (Prinzip) nach dem die Ausgestalt oder Erscheinung von Dasein erfolgt, oder als Weiteres etwas Vorausgehendes besteht, aus dem Dasein hervorgeht und aus diesen drei unterschiedlichen Ansichten heraus entstandenen Wortbildungen können insbesondere bei mit der Vorsilbe sub-, hypo- gebildeten Fachwörtern zu fehldeutungen führen, wie bspw. Subjekt an sich wörtlich "Unterworfener, Unterworfenes" zu Objekt, wörtlich "Gegenwurf" an sich wörtlich bedeutet, dass ein Objekt einem Subjekt entgegenwirft und es daher unterliegt, jedoch im Gebrauch, dass ein Subjekt seinen Meinungen und Ansichten Unterworfen ist und entsprechend ein Objekt dem unterwirft, sozusagen das Objekt entsprechend subjektiver Vorstellungen und Absichten wandelt und somit die Begriffe je nach Sichtweise entgegengesetzt anwendbar und damit Ungrundbegriffe sind.
- Subjekt n.
- ‘das Zugrundegelegte, Untergeordnete, Abhängige, Substanz, (Roh)stoff’ (1. Hälfte 16. Jh.),
- ‘Gegenstand der Erkenntnis, zugrundeliegender Begriff in einem Urteil’ (Ende 16. Jh.),
- in Kunst und Literatur ‘Gegenstand, Thema, Motiv’ (s. auch Sujet ‘Gegenstand künstlerischer Gestaltung, Thema, Stoff, Motiv’,
- Übernahme (1. Hälfte 18. Jh.) von gleichbed. frz. sujet m., das daneben nahezu dieselben Bedeutungen wie Subjekt aufweist und wie dieses auf lat. subiectum zurückgeht),
- in der Grammatik ‘Träger der Aussage, Satzgegenstand’ (Mitte 18. Jh.),
- in der Kanzleisprache ‘Person in abhängiger, untergeordneter Position’ (17. Jh.; später ‘anrüchige Person’, 19. Jh.),
- in der Philosophie (Kant) ‘mit Bewußtsein begabtes, erkennendes, handelndes Wesen, Ich, Individuum’ (18. Jh.),
- entlehnt aus spätlat. subiectum ‘das Daruntergelegte, Substanz, ursprünglich Gegebenes, grammatischer Satzgegenstand’,
- mlat. ‘Begriff, Gegenstand’,
- Substantivierung des neutralen Part. Perf. von lat. subicere ‘unter oder an etw. werfen, legen, setzen, stellen, fügen, unterlegen, unterbreiten, unterwerfen’,
- zu lat. iacere ‘werfen’.
- Lehnübersetzung v. ὑποκείμενον hypokéimenon wrtl. 'Unterliegende'; 'Unterlage, Grundlage' glhrt. ‚das Zugrundeliegende‘
- Die Anwendung des Ausdrucks auf Personen ist vorgeprägt in lat. subiectī m. (Plur.) ‘die Unterworfenen, die Untertanen’ (mlat. auch der Sing. subiectus), doch zeigt das Dt. auch in diesem Falle das sonst übliche neutrale Genus.
- ¦√¦ uig. *(H)yeh₁- werfen;
Subjekt (lateinisch für „Untergeordnetes, Unterworfenes“) steht für:
- Subjekt (Grammatik), Bestandteil eines Satzes
- Subjekt (Philosophie) 1. ältere Bedeutung: Gegenstand des Handelns, 2. neuere Bedeutung: das erkennende Ich
- Subjekt (Psychosomatik), Ganzheitlichkeit vermittelnder Grundbegriff
- Subjekt (Umgangssprache), gegenwärtig, oft abwertend für eine Person
- Subjekt der Russischen Föderation, russische Verwaltungseinheit
- Subjekt, historisch für eine untergeordnete Person im Sinne von Untertan
- Subjekt, kurz für ein Rechtssubjekt
- Subjekt, kurz für ein Wirtschaftssubjekt im Sinne von Wirtschaftseinheit
- Subjekt, Referenzpunkt im Rahmen der philosophischen Subjekt-Objekt-Spaltung
- Subjekt, Gegenbegriff zum Prädikat (Logik)
Siehe auch:
- Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Subjekt beginnt
- Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Subjekt enthält
- subjektiv/Subjektivität (philosophisch die Eigenschaft, die ein Subjekt von einem Gegenstand unterscheidet)