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Untertan

aus AufEinWort, der freien Forschung

untertan mhdt.-dt.

  • Untertan m. ‘dem Landesherrn verpflichteter Bürger, Höriger, Leibeigener, der Obrigkeit gegenüber devoter, gefügiger Mensch, Untergebener’, mhd. undertān(e).