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„Lehn“ – Versionsunterschied

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<p style="text-align: justify;" >lehn Nebenform zu [[Lehen]]</p><p style="text-align: justify;">¦∅¦ ¦↵¦ Grundbesitz, Besitz der von einem Fürsten oder Ähnlich an einen Untergebenen mit der Verpflichtung verliehen wird, dass er dem Lehnsherrn mit persönlichen Leistungen zur Verfügung steht, ahd. lēhan, mhd. lēhen, lēn,&nbsp; zu leihen</p>
<p style="text-align: justify;" >[[leh]][[-n]] [[—Nwf.]] in [[—Wbg.en]] [[s.]] [[Lehen]] </p>

Aktuelle Version vom 21. Januar 2024, 16:21 Uhr