leh
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▷ lei-h ahd.-deu.
- leihen Vb.
- ‘gegen die Verpflichtung zur Rückgabe jmdm. etw. geben oder etw. von jmdm. annehmen, borgen’,
- —Wrtwndl
- ahd. līhan ‘leihen, verleihen, geben’ (9. Jh.),
- mhd. līhen ‘auf Borg nehmen’, selten ‘auf Borg geben’,
- asächs. līhan,
- mnd. līen,
- aengl. lēon,
- anord. ljā,
- got. leiƕan
- wird mit Lehen und davon abgeleitetem lehnen2 (s. d.)
- und den außergerm. Verwandten
- aind. riṇákti ‘läßt, überläßt, gibt auf, entbindet, läßt los’,
- rikthá- ‘Nachlaß, Erbschaft’,
- rḗkṇaḥ ‘ererbter Besitz, Eigentum, Habe’, atirēkaḥ ‘Überschuß, Überbleibsel’,
- griech.
- lat.
- relinquere ‘zurücklassen’ (s. Relikt),
- reliquus ‘zurückgelassen, übrig’ (s. Reliquie),
- aslaw. otъlěkъ ‘das Übrige, Rest’, lichъ ‘übermäßig, über etw. hinaus, Mangel habend’,
- russ.-kslaw. lěkъ ‘Überbleibsel, Rest’,
- russ. lichój (лихой) ‘böse, arg, kühn, tapfer’
- auf eine Wurzel uig. *leiku̯- ‘lassen, zurücklassen, übriglassen’ zurückgeführt.
- Das Germ. hat den ursprünglichen Bedeutungsumfang auf ‘überlassen’ eingeschränkt.
- Die Bedeutung ‘übriglassen, übrigbleiben’ findet sich bei Formen,
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