„Anerkenntnis“ – Versionsunterschied
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Aktuelle Version vom 31. August 2024, 17:12 Uhr
anerkennt-nis nhdt.-dt. Anerkennung, Billigung
Erklärung des Beklagten im Zivilprozess, dass er den gerichtlich gegen ihn erhobenen Anspruch anerkenne (Rechtanerkenntnis)