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„Anerkenntnis“ – Versionsunterschied

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Erklärung des Beklagten im Zivilprozess, dass er den gerichtlich gegen ihn erhobenen Anspruch anerkenne
Erklärung des Beklagten im Zivilprozess, dass er den gerichtlich gegen ihn erhobenen Anspruch anerkenne ([[Rechtanerkenntnis]])

Aktuelle Version vom 31. August 2024, 17:12 Uhr

anerkennt-nis nhdt.-dt. Anerkennung, Billigung

Erklärung des Beklagten im Zivilprozess, dass er den gerichtlich gegen ihn erhobenen Anspruch anerkenne (Rechtanerkenntnis)