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„Vermögensschaden“ – Versionsunterschied

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<p>Unter '''Vermögensschaden''' (auch '''materieller Schaden''') wird ein [https://de.wikipedia.org/wiki/Schaden Schaden] an einem [https://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6gen_(Recht) vermögenswerten] [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsgut Rechtsgut] verstanden, also einen herbeigeführten [https://de.wikipedia.org/wiki/Geldwert geldwerten] Nachteil einer [https://de.wikipedia.org/wiki/Nat%C3%BCrliche_Person natürlichen] oder [https://de.wikipedia.org/wiki/Juristische_Person juristischen Person] oder einer Personenmehrheit.</p><p>Unterschieden wird dabei zwischen ''[https://de.wikipedia.org/wiki/Reiner_Verm%C3%B6gensschaden echten/reinen]'' und ''unechten'' Vermögensschäden. Vom Vermögensschaden zu unterscheiden ist der [https://de.wikipedia.org/wiki/Immaterieller_Schaden immaterielle Schaden](Nichtvermögensschaden), der sich auf andere Weise als eine Vermögensminderung bemerkbar macht (bspw. Körper oder Ehre).</p><div class="mw-heading mw-heading2">
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Unter '''Vermögensschaden''' (auch '''materieller Schaden''') wird ein [[Schaden]] an einem [[Vermögen (Recht)|vermögenswerten]] [[Rechtsgut]] verstanden, also einen herbeigeführten [[Geldwert|geldwerten]] Nachteil einer [[natürliche Person|natürlichen]] oder [[juristische Person|juristischen Person]] oder einer [[Personenmehrheit]].<p>Unterschieden wird dabei zwischen ''[[reiner Vermögensschaden|echten/reinen]]'' und ''unechten'' Vermögensschäden. Vom Vermögensschaden zu unterscheiden ist der [[immaterieller Schaden|immaterielle Schaden]] ([[Nichtvermögensschaden]]), der sich auf andere Weise als eine [[Vermögensminderung]] bemerkbar macht (bspw. Körper oder Ehre).</p><div class="mw-heading mw-heading2">
== Definitionen ==
== Definitionen ==
</div><p>Als '''echten/reinen Vermögensschaden''' bezeichnet man Situationen, bei denen weder eine Person noch eine Sache unmittelbaren Schaden erleidet, durch schuldhaftes Verhalten aber einem Dritten ein finanzieller Schaden zugefügt worden ist. Derartige Vermögensschäden sind nicht Bestandteil üblicher Privathaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherungen. Stattdessen ist zur Schadensabsicherung eine separate [https://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6gensschadenhaftpflichtversicherung Vermögensschadenhaftpflichtversicherung]notwendig.<sup id="cite_ref-1" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6gensschaden#cite_note-1 <span class="cite-bracket">[</span>1<span class="cite-bracket">]</span>]</sup> Eine Berufshaftpflichtversicherung deckt neben dem Betriebshaftpflichtrisiko auch immer echte Vermögensschäden über den Baustein Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ab. Der '''unechte Vermögensschaden''' hingegen ist der Folgeschaden aus einem Personen- oder Sachschaden. Wurde beispielsweise durch einen Wasserschaden die Festplatte eines Computers beschädigt (= [https://de.wikipedia.org/wiki/Sachschaden Sachschaden]), so stellt der Datenverlust bzw. die notwendige kostenbelastete Datenwiederherstellung einen Sachfolgeschaden (bzw. unechten Vermögensschaden) dar.<sup id="cite_ref-2" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6gensschaden#cite_note-2 <span class="cite-bracket">[</span>2<span class="cite-bracket">]</span>]</sup></p><div class="mw-heading mw-heading2">
</div><p>Als '''echten/reinen Vermögensschaden''' bezeichnet man Situationen, bei denen weder eine Person noch eine Sache unmittelbaren Schaden erleidet, durch schuldhaftes Verhalten aber einem Dritten ein finanzieller Schaden zugefügt worden ist. Derartige Vermögensschäden sind nicht Bestandteil üblicher Privathaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherungen. Stattdessen ist zur Schadensabsicherung eine separate [[Vermögensschadenhaftpflichtversicherung]] notwendig.<sup id="cite_ref-1" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6gensschaden#cite_note-1 <span class="cite-bracket">[</span>1]]</sup> Eine [[Berufshaftpflichtversicherung]] deckt neben dem Betriebshaftpflichtrisiko auch immer echte Vermögensschäden über den Baustein Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ab. Der '''[[unechte Vermögensschaden]]''' hingegen ist der Folgeschaden aus einem [[Personenschaden|Personen-]] oder [[Sachschaden]]. Wurde beispielsweise durch einen Wasserschaden die Festplatte eines Computers beschädigt (= [[Sachschaden]]), so stellt der Datenverlust bzw. die notwendige kostenbelastete Datenwiederherstellung einen [[Sachfolgeschaden]] (bzw. unechten Vermögensschaden) dar.<sup id="cite_ref-2" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6gensschaden#cite_note-2 <span class="cite-bracket">[</span>2]]</sup></p><div class="mw-heading mw-heading2">
== Kasuistik ==
== Kasuistik ==
</div><p>Typischer Vermögensschaden ist die [https://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6gen_(Wirtschaft) Vermögensminderung] durch [https://de.wikipedia.org/wiki/Betrug_(Deutschland) Betrugshandlungen] und andere [https://de.wikipedia.org/wiki/Eigentumsdelikt Eigentumsdelikte]. Ein Vermögensschaden kann aber auch bewirkt werden mittels Vereitelung oder Minderung von [https://de.wikipedia.org/wiki/Wertsch%C3%B6pfung_(Wirtschaft) Wertschöpfung] oder [https://de.wikipedia.org/wiki/Zugewinn Zugewinn], z.&nbsp;B. durch [https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsst%C3%B6rung Betriebsstörungen], Produktionsausfälle oder durch [https://de.wikipedia.org/wiki/Geistiges_Eigentum Verwertung geistigen Diebstahls], [https://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrechtsverletzung Urheberrechtsverletzungen], [https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%A4lschung Imitation] von [https://de.wikipedia.org/wiki/Markenware Markenwaren], ([https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%A4lschung Fälschung] oder [https://de.wikipedia.org/wiki/Produktpiraterie Produktpiraterie]).</p><p>Kriminologisch gesehen ist der Vermögensschaden die Folge eines [https://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6gensdelikt Vermögensdeliktes].</p><div class="mw-heading mw-heading2">
</div><p>Typischer Vermögensschaden ist die [[Vermögen (Wirtschaft)|Vermögensminderung]] durch [[Betrug (Deutschland)|Betrugshandlungen]] und andere [[Eigentumsdelikte]]. Ein Vermögensschaden kann aber auch bewirkt werden mittels Vereitelung oder Minderung von [[Wertschöpfung (Wirtschaft)|Wertschöpfung]] oder [[Zugewinn]], z.&nbsp;B. durch [[Betriebsstörungen]], Produktionsausfälle oder durch [[geistiges Eigentum|Verwertung geistigen Diebstahls]], [[Urheberrechtsverletzungen]], [[Fälschung|Imitation]] von [https://de.wikipedia.org/wiki/Markenware Markenwaren], ([[Fälschung]] oder [https://de.wikipedia.org/wiki/Produktpiraterie Produktpiraterie]).</p><p>Kriminologisch gesehen ist der Vermögensschaden die Folge eines [[Vermögensdelikt|Vermögensdeliktes]].</p><div class="mw-heading mw-heading2">
== Berufliche Pflichtversicherungen ==
== Berufliche Pflichtversicherungen ==
</div><p>Personen aus zahlreichen Berufsgruppen müssen sich zwingend gegen (echte) Vermögensschäden, die aus ihrer Berufstätigkeit herrühren, versichern. In der Regel ist die Versicherungssumme hierbei 250.000 € im Schadensfall bei 1.000.000 € Maximalleistung pro Jahr.</p><p>Beispiele:</p>
</div><p>Personen aus zahlreichen Berufsgruppen müssen sich zwingend gegen (echte) Vermögensschäden, die aus ihrer Berufstätigkeit herrühren, versichern. In der Regel ist die Versicherungssumme hierbei 250.000 € im Schadensfall bei 1.000.000 € Maximalleistung pro Jahr.</p><p>Beispiele:</p>

Aktuelle Version vom 2. September 2024, 12:04 Uhr

Vermögen‎-s-Schaden nhdt.-dt.

Unter Vermögensschaden (auch materieller Schaden) wird ein Schaden an einem vermögenswerten Rechtsgut verstanden, also einen herbeigeführten geldwerten Nachteil einer natürlichen oder juristischen Person oder einer Personenmehrheit.

Unterschieden wird dabei zwischen echten/reinen und unechten Vermögensschäden. Vom Vermögensschaden zu unterscheiden ist der immaterielle Schaden (Nichtvermögensschaden), der sich auf andere Weise als eine Vermögensminderung bemerkbar macht (bspw. Körper oder Ehre).

Definitionen

Als echten/reinen Vermögensschaden bezeichnet man Situationen, bei denen weder eine Person noch eine Sache unmittelbaren Schaden erleidet, durch schuldhaftes Verhalten aber einem Dritten ein finanzieller Schaden zugefügt worden ist. Derartige Vermögensschäden sind nicht Bestandteil üblicher Privathaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherungen. Stattdessen ist zur Schadensabsicherung eine separate Vermögensschadenhaftpflichtversicherung notwendig.[1] Eine Berufshaftpflichtversicherung deckt neben dem Betriebshaftpflichtrisiko auch immer echte Vermögensschäden über den Baustein Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ab. Der unechte Vermögensschaden hingegen ist der Folgeschaden aus einem Personen- oder Sachschaden. Wurde beispielsweise durch einen Wasserschaden die Festplatte eines Computers beschädigt (= Sachschaden), so stellt der Datenverlust bzw. die notwendige kostenbelastete Datenwiederherstellung einen Sachfolgeschaden (bzw. unechten Vermögensschaden) dar.[2]

Kasuistik

Typischer Vermögensschaden ist die Vermögensminderung durch Betrugshandlungen und andere Eigentumsdelikte. Ein Vermögensschaden kann aber auch bewirkt werden mittels Vereitelung oder Minderung von Wertschöpfung oder Zugewinn, z. B. durch Betriebsstörungen, Produktionsausfälle oder durch Verwertung geistigen Diebstahls, Urheberrechtsverletzungen, Imitation von Markenwaren, (Fälschung oder Produktpiraterie).

Kriminologisch gesehen ist der Vermögensschaden die Folge eines Vermögensdeliktes.

Berufliche Pflichtversicherungen

Personen aus zahlreichen Berufsgruppen müssen sich zwingend gegen (echte) Vermögensschäden, die aus ihrer Berufstätigkeit herrühren, versichern. In der Regel ist die Versicherungssumme hierbei 250.000 € im Schadensfall bei 1.000.000 € Maximalleistung pro Jahr.

Beispiele:

Einzelnachweise

  1. Das exali Glossar für Versicherungsbegriffe
  2. Das exali Glossar für Versicherungsbegriffe