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Personenmehrheit

aus AufEinWort, der freien Forschung

Personen–Mehrheit nhdt.-dt. ein Zusammenschluss von mehreren natürlichen Personen, kann unter Umständen rechtsfähig sein und somit rechtsgeschäftliche Handlungen vornehmen. In der Fachsprache wird ein Zusammenschluss mehrerer natürlicher Personen im Rechtsverkehr „juristische Person“ genannt.