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„Behauptungslast“ – Versionsunterschied

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[https://de.wikipedia.org/wiki/Darlegungslast Behauptungslast] ist die Last einer Partei, im Prozess so viele Tatsachen zu behaupten, als sie zum Prozesssieg braucht. Behauptet sie zu wenig, ist die [https://de.wikipedia.org/wiki/Klage Klage] oder Verteidigung nicht schlüssig.<sup id="cite_ref-4" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Behauptung?wprov=srpw1_2#cite_note-4 [4]]</sup> Die [https://de.wikipedia.org/wiki/Beweislast Beweislast] wiederum liegt bei der Partei, die den [https://de.wikipedia.org/wiki/Hauptbeweis Hauptbeweis] führen muss und streitige [https://de.wikipedia.org/wiki/Tatsache Tatsachen] behauptet hat. Daraus entwickelte sich der Grundsatz „wer behauptet, muss es auch beweisen“.
[[Behauptung]]{{-s-}}[[Last]] {{nhdt.-dt.}} '[[subjektive Darlegungslast]]';  ist die [[Beweislast|Last]] einer [[Partei (Recht)|Partei]], im Prozess so viele [[Tatsachen]] zu behaupten, als sie zum [[Prozesssieg]] braucht. Behauptet sie zu wenig, ist die [[Klage]] oder [[Verteidigung]] nicht schlüssig.<sup id="cite_ref-4" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Behauptung?wprov=srpw1_2#cite_note-4 [4]]</sup> Die [[Beweislast]] wiederum liegt bei der Partei, die den [[Hauptbeweis]] führen muss und streitige [[Tatsachen]] behauptet hat. Daraus entwickelte sich der Grundsatz „wer behauptet, muss es auch beweisen“.

Aktuelle Version vom 4. September 2024, 12:15 Uhr

Behauptung‎-s-Last nhdt.-dt. 'subjektive Darlegungslast'; ist die Last einer Partei, im Prozess so viele Tatsachen zu behaupten, als sie zum Prozesssieg braucht. Behauptet sie zu wenig, ist die Klage oder Verteidigung nicht schlüssig.[4] Die Beweislast wiederum liegt bei der Partei, die den Hauptbeweis führen muss und streitige Tatsachen behauptet hat. Daraus entwickelte sich der Grundsatz „wer behauptet, muss es auch beweisen“.