„Verweis“ – Versionsunterschied
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*im Prozessrecht die Übergabe eines Verfahrens an ein anderes Gericht, siehe [ | *im Prozessrecht die Übergabe eines Verfahrens an ein anderes Gericht, siehe [[Verweisung (Recht)]] | ||
*in normativen Texten die verbindliche Bezugnahme auf eine andere Rechtsnorm, siehe [ | *in normativen Texten die verbindliche Bezugnahme auf eine andere Rechtsnorm, siehe [[Rechtsgrundverweisung]], [[Rechtsfolgenverweisung]] | ||
*oder die kollisionsrechtliche Weiterverweisung im Internationalen Privatrecht, siehe [ | *oder die kollisionsrechtliche Weiterverweisung im Internationalen Privatrecht, siehe [[Verweisungsnorm]], [[Renvoi]] ([[Gesamtverweisung]]) | ||
*Weisung der Versicherung an den Versicherungsnehmer, im Schadensfall einen anderen als den ursprünglich ausgeübten Beruf auszuüben, siehe [https://de.wikipedia.org/wiki/Berufsunf%C3%A4higkeitsversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung], [https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Rentenversicherung_(Deutschland) Rentenversicherung] | *Weisung der Versicherung an den Versicherungsnehmer, im Schadensfall einen anderen als den ursprünglich ausgeübten Beruf auszuüben, siehe [https://de.wikipedia.org/wiki/Berufsunf%C3%A4higkeitsversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung], [https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Rentenversicherung_(Deutschland) Rentenversicherung] | ||
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Aktuelle Version vom 7. September 2024, 14:06 Uhr
verweis m. ‘Tadel, Rüge’; Strafe
- smhd. verwīʒ, aus dem Verb rückgebildet.
Ein Verweis ist:
- ein Hinweis im Text auf eine andere Textstelle, siehe Querverweis
- eine Technologie der Vernetzung in IT im Allgemeinen, siehe Verknüpfung (Computer)
- ein elektronischer Verweis (Verlinkung) in einem Hypertext, siehe Hyperlink
- in Computerprogrammen die Referenz auf ein Objekt, siehe Referenz (Programmierung)
- eine schriftliche Missbilligung von Regelverstößen, besonders im Schul- und Ausbildungswesen, siehe Tadel und auch Verschärfter Verweis
- im deutschen Disziplinarrecht die schriftliche Rüge eines Beamten, siehe Dienstlicher Verweis
- im deutschen Strafvollzug die schwächste Stufe der Disziplinarmaßnahme, siehe Disziplinarrecht
- bei der Bundeswehr eine Disziplinarmaßnahme, siehe Wehrdisziplinarordnung
Als Verweis oder Verweisung bezeichnet man ferner die Anweisung zum Verlassen:
- von öffentlichem Grund im Polizeirecht, Platzverweis
- des Spielfeldes im Mannschaftssport, Platzverweis, Feldverweis, siehe Rote Karte
- einer Schule, Schulverweis
- einer öffentlichen Einrichtung oder eines Lokals, siehe Hausverbot
- einer Privatwohnung, siehe Wohnungsverweisung
- des Landes, siehe Ausweisung
Verweisung bedeutet in der Rechtswissenschaft außerdem:
- im Prozessrecht die Übergabe eines Verfahrens an ein anderes Gericht, siehe Verweisung (Recht)
- in normativen Texten die verbindliche Bezugnahme auf eine andere Rechtsnorm, siehe Rechtsgrundverweisung, Rechtsfolgenverweisung
- oder die kollisionsrechtliche Weiterverweisung im Internationalen Privatrecht, siehe Verweisungsnorm, Renvoi (Gesamtverweisung)
- Weisung der Versicherung an den Versicherungsnehmer, im Schadensfall einen anderen als den ursprünglich ausgeübten Beruf auszuüben, siehe Berufsunfähigkeitsversicherung, Rentenversicherung
Siehe auch:
Wiktionary: Verweis – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen