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„Klage“ – Versionsunterschied

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Version vom 10. September 2024, 06:19 Uhr

klag-e Vorlage:ahdt.-dt. wl. "lautes Hilfegeschrei"; ‘Äußerung von Schmerz oder Trauer, Jammer, vor Gericht erhobener Anspruch’.

Die Rechtsbedeutung von Klage geht auf den Brauch zurück, beim Bemerken eines Verbrechers lautes Hilfegeschrei zu erheben und ihn mit Schreien vor Gericht zu ziehen. Vom Hptw. abgeleitet klagen.

  • Das —Grmnsch nur durch
  • vertretene Hptw. läßt sich mit
    • aind. gárhati ‘schmäht, beschuldigt, tadelt’,
    • garhā ‘Tadel, Vorwurf’,
    • pers. gila ‘Klage’ und
    • mir. glām ‘Geschrei, Fluch’ vergleichen
  • und auf uig. *galgh-, *glagh- ‘klagen, schelten’ zurückführen,
    • wohl eine Erweiterung der Schallwurzel uig. *gal- ‘rufen, schreien’.

Klage (Recht)

Die Klage ist im Zivilprozess sowie in den Verfahren vor den Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichten die Verfahrenseinleitung, also der Antrag auf gerichtliche Entscheidung in den Verfahren, in denen aufgrund einer mündlichen Verhandlung durch Urteil entschieden wird. Im Strafverfahren wird die von der Staatsanwaltschaft zu erhebende öffentliche Klage vor einem Gericht auch Anklage genannt. Nach § 113 Abs. 5 Nr. 2 FamFG wird eine Klage in Familiensachen und in der freiwilligen Gerichtsbarkeit Antrag genannt.

Inhaltsverzeichniß Siehe auch
Deutschland
Weblinks
Wiktionary: Klage – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen