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„Tatsachen“ – Versionsunterschied

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Version vom 17. April 2025, 15:01 Uhr

Tatsache-n Nwf.

Tat–Sache deu.

Einen vereinzelten, jedoch zweifelhaften Frühbeleg (Mitte 15. Jh.) vermutet Stammler in: Spätlese d. Mittelalters 1 (1963) 73 und 112.

  • Tatsache f. ‘wirklicher, feststehender, unbezweifelbarer Sachverhalt, Gegebenheit, Fakt(um)’,
  • nachgebildet (1756) von dem Theologen Spalding für engl. matter of fact, das seinerseits lat. rēs factī ‘eine wirklich geschehene Tat’ wiedergibt.
  • Einen vereinzelten, jedoch zweifelhaften Frühbeleg (Mitte 15. Jh.) vermutet Stammler in: Spätlese d. Mittelalters 1 (1963) 73 und 112.