„belegen“ – Versionsunterschied
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Version vom 17. April 2025, 15:01 Uhr
belegen wrtl. 'beiliegen, beilegen'; ‘durch Darauflegen bedecken’, auch ‘auferlegen, besetzen, beweisen’.
- WW
- Ahd. bileggen ‘bedecken, umgeben’ (8. Jh.),
- mhd. belegen ‘besetzen, einhüllen, einschließen, belagern’,
- asächs. bileggian,
- mnd. mnl. nl. beleggen,
- afries. bilegga,
- aengl. belecgan
- ist eine Präfixbildung zu
- ahd. leggen,
- mhd. legen ‘legen, setzen’,
- dem Kausativum zum starken Verb
- Das präfigierte Verb,
- das ursprünglich das schmückende oder schützende Bedecken und Umkleiden eines Gegenstands bezeichnet,
- entwickelt im Dt. vielfältige Verwendungsweisen, z. B.
- ‘besetzen, belagern’ und ‘durch Zeugnis beweisen’ (beide schon mhd. und mnd.), s. Beleg,
- ‘begatten’ (mnd. und frühnhd., heute noch von Tieren)
- sowie in der älteren Rechtssprache ‘auferlegen, entschädigen’ und ‘gewinnbringend anlegen’ (alle zuerst mnd. bezeugt).
- An ‘besetzen’ schließt sich im Bergbau der Sondergebrauch ‘ein Bergwerk mit Arbeitskräften versehen’ (16. Jh.) an, wozu als junge Ableitung Belegschaft
beleg,belege,belegend,belegt,belegte,belegten