Zum Inhalt springen

„erörtern“ – Versionsunterschied

aus AufEinWort, der freien Forschung
[ungesichtete Version][ungesichtete Version]
Der Seiteninhalt wurde durch einen anderen Text ersetzt: „erörter-n, eigtl. erörteren, {{Nbnwrtfrm}} ''erörter'' {{:erörter}}“
K Textersetzung - „{{Nbnwrtfrm}}“ durch „Nwf.“
Zeile 1: Zeile 1:
[[erörter]][[-n]], eigtl. erörteren, {{Nbnwrtfrm}} ''[[erörter]]''
[[erörter]][[-n]], eigtl. erörteren, [[Wortform::Nebenwortform|Nwf.]] ''[[erörter]]''


{{:erörter}}
{{:erörter}}

Version vom 17. April 2025, 15:03 Uhr

erörter-n, eigtl. erörteren, Nwf. erörter

er-örter nhdt.-dt. Tw. eigentlich ‘bis ans äußerste Ende verfolgen’;

erörtern

  • ‘eingehend beraten, durchsprechen, darlegen’,
  • zuerst in der Rechtssprache (Anfang 16. Jh.)
    • in der Bedeutung ‘verhandeln, entscheiden’ gebraucht
    • und bald allgemein im heutigen Sinne verwendet.
  • Das Präfixverb schließt sich an spätmhd. örtern ‘genau untersuchen’ an,
    • das von mhd. örter Plur. (zu mhd. ort ‘äußerster Punkt nach Raum und Zeit, Anfang, Ende, Spitze, Ecke, Rand, Platz, Stelle’, s. Ort)
    • abgeleitet ist,
      • also eigentlich ‘bis ans äußerste Ende verfolgen’ bedeutet.
  • Daneben begegnet im 16. Jh. gleichbed. ausörtern.
    • aus + örtern
    • Vgl. auch ähnlich entstandenes, im 15. und 16. Jh. bezeugtes ausecken
  • Die dt. Bildungen sind wohl in Anlehnung an lat. dētermināre und lat. dēfinīre (s. determinieren und definieren) enstanden.
    • Anm. KF: mutmaßlich eher eine Übersetzung zu topisch, Topoi, soweit es Recht betrifft