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„erteilen“ – Versionsunterschied

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Version vom 17. April 2025, 15:03 Uhr

erteil-en; Vb. Nwf. erteil

er-teil ahd.-deu.

  • ‘(auf Grund einer Verfügungsgewalt eine Aufgabe, eine Berechtigung) zuteil werden lassen’,
    • ahd. irteilen ‘Recht zuteilen, ein Urteil aussprechen, einen Rat, Befehl geben’ (8. Jh.),
    • mhd. erteilen ‘ein Urteil sprechen, richten, verurteilen, als Urteil zuerkennen, teilen’.
  • Dazu Urteil, s. d.

¦√¦  uig. *dā(i)-, *dī̌- ‘teilen, zerschneiden, zerreißen’; *dʰayl- “Teil, Wendepunkt”);

erteil, erteile, erteilt, erteilst, erteilte,