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„Gerichtsbarkeit“ – Versionsunterschied

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[[gerichtsbar]][[-keit]] [[Sprachstufe::deu.]] f. ‘Befugnis zur [[Rechtsprechung]]’ (16. Jh.), bis ins 18. Jh. daneben Gerichtbarkeit, gebildet zum Adjektiv frühnhd. gerichtbar ‘der Gerichtsgewalt unterworfen, gerichtlich’.

Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 06:03 Uhr

gerichtsbar-keit deu. f. ‘Befugnis zur Rechtsprechung’ (16. Jh.), bis ins 18. Jh. daneben Gerichtbarkeit, gebildet zum Adjektiv frühnhd. gerichtbar ‘der Gerichtsgewalt unterworfen, gerichtlich’.