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Gerichtsbarkeit

aus AufEinWort, der freien Forschung

gerichtsbar-keit deu. f. ‘Befugnis zur Rechtsprechung’ (16. Jh.), bis ins 18. Jh. daneben Gerichtbarkeit, gebildet zum Adjektiv frühnhd. gerichtbar ‘der Gerichtsgewalt unterworfen, gerichtlich’.