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„Mandat“ – Versionsunterschied

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[[mand]][[-at]] n. [[Sprachstufe::lat.-deu.]] {{wrtl.}} '[[Handgabe]]'; glhrt. ‘Auftrag, auf Wahl beruhendes Amt eines Abgeordneten, Vollmacht, durch einen fremden Staat verwaltetes Gebiet’,  


* im 14. Jh. in die Kanzleisprache und Rechtssprache entlehnt aus lat. ''[[mandātum]]'' ‘Auftrag, Befehl’,  
* im 14. Jh. in die Kanzleisprache und Rechtssprache entlehnt aus lat. ''[[mandātum]]'' ‘Auftrag, Befehl’,  

Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 06:28 Uhr

mand-at n. lat.-deu. wrtl. 'Handgabe'; glhrt. ‘Auftrag, auf Wahl beruhendes Amt eines Abgeordneten, Vollmacht, durch einen fremden Staat verwaltetes Gebiet’,

  • im 14. Jh. in die Kanzleisprache und Rechtssprache entlehnt aus lat. mandātum ‘Auftrag, Befehl’,
    • dem substantivierten Part. Perf. von lat. mandāre ‘übergeben, anvertrauen, überlassen’
      • (Kompositum zu lat. manus ‘Hand’ und dare ‘geben’, eigentlich ‘in die Hand geben’).
  • – Mandant