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Mandat

aus AufEinWort, der freien Forschung

mand-at n. lat.-deu. wrtl. 'Handgabe'; glhrt. ‘Auftrag, auf Wahl beruhendes Amt eines Abgeordneten, Vollmacht, durch einen fremden Staat verwaltetes Gebiet’,

  • im 14. Jh. in die Kanzleisprache und Rechtssprache entlehnt aus lat. mandātum ‘Auftrag, Befehl’,
    • dem substantivierten Part. Perf. von lat. mandāre ‘übergeben, anvertrauen, überlassen’
      • (Kompositum zu lat. manus ‘Hand’ und dare ‘geben’, eigentlich ‘in die Hand geben’).
  • – Mandant