aus AufEinWort, der freien Forschung
mand-at n. lat.-deu. wrtl. 'Handgabe'; glhrt. ‘Auftrag, auf Wahl beruhendes Amt eines Abgeordneten, Vollmacht, durch einen fremden Staat verwaltetes Gebiet’,
- im 14. Jh. in die Kanzleisprache und Rechtssprache entlehnt aus lat. mandātum ‘Auftrag, Befehl’,
- dem substantivierten Part. Perf. von lat. mandāre ‘übergeben, anvertrauen, überlassen’
- (Kompositum zu lat. manus ‘Hand’ und dare ‘geben’, eigentlich ‘in die Hand geben’).
- – Mandant