„normativer Begriff“ – Versionsunterschied
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Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 06:42 Uhr
Normative Begriffe nehmen demgegenüber Bezug auf abstrakte Wertungen, die ihrerseits entweder Ergebnis einer Rechtsanwendung sind (Eigentümer, Beamter, Verwaltungsakt) oder Ergebnis einer Rechtsgüterabwägung (gute Sitten, wichtiger Grund).