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„normativer Begriff“ – Versionsunterschied

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Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 06:42 Uhr

normativer Begriff lat.-deu.

Normative Begriffe nehmen demgegenüber Bezug auf abstrakte Wertungen, die ihrerseits entweder Ergebnis einer Rechtsanwendung sind (Eigentümer, Beamter, Verwaltungsakt) oder Ergebnis einer Rechtsgüterabwägung (gute Sitten, wichtiger Grund).