normativer Begriff
Erscheinungsbild
Normative Begriffe nehmen demgegenüber Bezug auf abstrakte Wertungen, die ihrerseits entweder Ergebnis einer Rechtsanwendung sind (Eigentümer, Beamter, Verwaltungsakt) oder Ergebnis einer Rechtsgüterabwägung (gute Sitten, wichtiger Grund).