„subjektive Darlegungslast“ – Versionsunterschied
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Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 06:48 Uhr
subjektiver Darlegungslast lat.-deu. (Behauptungslast) wird im Zivilprozess die Notwendigkeit bezeichnet, dass die Parteien die ihnen günstigen Tatsachen darlegen/behaupten müssen, um Nachteile, wie zum Beispiel ein abweisendes Urteil, zu vermeiden. vgl. objektive Darlegungslast