zivil
Erscheinungsbild
zivil von frz. civil, von lat. cīvīlis Wrtdtng: urprüngl. "wie ein Nierdergelassener, einer Niederlassung (Dorf, Stadt), Haushalt habend";
- ‘nach den gesellschaftlichen Normen handelnd und auftretend, gesittet, zivilisiert’ (17. Jh.),
- in der Kaufmannssprache ‘angemessen, annehmbar, nicht überhöht’,
- vgl. einen civilen Preiß (2. Hälfte 17. Jh.),
- entlehnt aus lat. cīvīlis ‘den Bürger betreffend, bürgerlich, voll Bürgersinn, gemeinnützig, leutselig, populär, höflich, den Staatsdienst, Zivildienst betreffend, öffentlich’;
- Früher bezeugt ist civilisch (16. Jh.) ‘den Staatsbürger, das öffentlich-politische Gemeinwesen, die Rechtsfähigkeit des Bürgers betreffend, privatrechtlich’ und (17. Jh.) ‘außerhalb des Militärs stehend’;
- in der Wortzusammensetzung gilt dafür (reich bezeugt) Civil-, vgl. (für den bürgerlich-privatrechtlichen Bereich) Civilsache (16. Jh.), Civilstrafe (17. Jh.), Civilrecht, Civilprozeß (18. Jh.) und (für den nichtmilitärischen Bereich) Civilgebäu (17. Jh.), Civilstand (18. Jh.), Civilbehörde, Civilbevölkerung(19. Jh.).
- Erst spät tritt in diesen Verwendungen zivil als freies Egsw. auf, und zwar zuerst für ‘nichtmilitärisch’ (Mitte 19. Jh.), dann für ‘bürgerlich-privatrechtlich’ (um 1900).