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zivil

aus AufEinWort, der freien Forschung

zivil von frz. civil, von lat. cīvīlis Wrtdtng: urprüngl. "wie ein Nierdergelassener, einer Niederlassung (Dorf, Stadt), Haushalt habend";

  • ‘nach den gesellschaftlichen Normen handelnd und auftretend, gesittet, zivilisiert’ (17. Jh.),
  • in der Kaufmannssprache ‘angemessen, annehmbar, nicht überhöht’,
    • vgl. einen civilen Preiß (2. Hälfte 17. Jh.),
  • entlehnt aus lat. cīvīlis ‘den Bürger betreffend, bürgerlich, voll Bürgersinn, gemeinnützig, leutselig, populär, höflich, den Staatsdienst, Zivildienst betreffend, öffentlich’;
    • zu lat. cīvis ursprl. "Niedergelassener", ‘Bürger, Mitbürger’, zuvor ‘Hausgenosse, Gemeindegenosse’,
    • verwandt mit ahd. aengl. hīwen "Haushalt", hīrǣden "Familie" ,
    • uital. *keiwis "Niedergelassene, Gesellschaft",
    • uig. *ḱey- "sich niederlassen, liegen".
  • Früher bezeugt ist civilisch (16. Jh.) ‘den Staatsbürger, das öffentlich-politische Gemeinwesen, die Rechtsfähigkeit des Bürgers betreffend, privatrechtlich’ und (17. Jh.) ‘außerhalb des Militärs stehend’;
  • in der Wortzusammensetzung gilt dafür (reich bezeugt) Civil-, vgl. (für den bürgerlich-privatrechtlichen Bereich) Civilsache (16. Jh.), Civilstrafe (17. Jh.), Civilrecht, Civilprozeß (18. Jh.) und (für den nichtmilitärischen Bereich) Civilgebäu (17. Jh.), Civilstand (18. Jh.), Civilbehörde, Civilbevölkerung(19. Jh.).
  • Erst spät tritt in diesen Verwendungen zivil als freies Egsw. auf, und zwar zuerst für ‘nichtmilitärisch’ (Mitte 19. Jh.), dann für ‘bürgerlich-privatrechtlich’ (um 1900).