Zum Inhalt springen

echt

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 13. April 2025 um 05:50 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „-t“ durch „Wortglied::-t“).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

ech + -t | eigtl. eft | e- + -ft, e- + -cht | zusammengezogen Ehe + haft zu ehehaft, zu ehaft, eft zu echt |

eigentl. "Ehe, Recht achtend, habend; "‘nicht nachgemacht, unverfälscht, (von Farben) beständig’.

Zu dem unter Ehe behandelten Hptw. mnd. ē(we) ‘Gesetz, Recht, göttliches Gebot, Vertrag, Ehe’ gehört das Egsw. mnd. ēhaft(e) ‘rechtsgültig, gesetzmäßig, ehelich’ (wie gleichbed. mhd. ēhaft zu mhd. ē, ēwe).

Durch Übergang von -ft zu -cht (s. sacht, Nichte) entsteht mnd. ē(h)acht, kontrahiert echt.

Das (im Sachsenspiegel benutzte) mnd. Rechtswort dringt schon im 13. Jh. ins Md. 

Es wird später außerhalb der Rechtssphäre in der Bedeutung ‘unverfälscht, rein’ allgemein gebräuchlich und entwickelt Sonderverwendungen wie ‘dauerhaft’ (vgl. farbecht). 

Weiterer Eintrag

echt | echt | Egsw. ursprl.  ‘rechtsgültig, gesetzmäßig, ehelich’, dann ‘nicht nachgemacht, unverfälscht, (von Farben) beständig’.

Zu dem unter Ehe behandelten Hptw. mnd. ē, ēwe ‘Gesetz, Recht, göttliches Gebot, Vertrag, Ehe’ gehört das Egsw. mnd. ēhafte, ēhaft ‘rechtsgültig, gesetzmäßig, ehelich’ (wie gleichbed. mhd. ēhaft zu mhd. ē, ēwe).

Durch Übergang von ft zu cht (s. sacht, Nichte) entsteht mnd. ēhacht, ēacht verkürzt zu echt. Das (im Sachsenspiegel benutzte) mnd. Rechtsbegriffwort dringt schon im 13. Jh. ins Md.

Es wird später außerhalb des Rechtswesen in der Bedeutung ‘unverfälscht, rein’ allgemein gebräuchlich und entwickelt Sonderverwendungen wie ‘dauerhaft’ (vgl. farbecht).