Ehe
Erscheinungsbild
- Ehe f. ‘gesetzliche Verbindung von Mann und Frau’.
- Aus dem westgerm. Wort für ‘Gesetz, Recht, göttliches Gebot, Vertrag’
- ahd. ēwa, ēwī f. (8. Jh.),
- mhd. mnd. ē(we),
- mnl. ewe, ee,
- afries. ā, ē, ēwe, ēwa,
- asächs. ēo, ēu,
- aengl. ǣ, ǣw
- entwickelt sich
- (außer im Afries. und Asächs.)
- die neue, im heutigen Dt. allein erhaltene Bedeutung ‘Ehevertrag, Ehe’.
- Offen bleibt, ob das hier dargestellte westgerm. Substantiv mit dem unter ewig (s. d.) behandelten ahd. ēwa identisch ist
- und danach als Grundbedeutung ‘immerdar, ewig geltendes Recht’ angesetzt werden darf,
- oder ob es mit
- aind. ḗvaḥ ‘Gang, Weg’, Plur. ‘Gewohnheit, Sitte’
- (verwandt mit eilen, s. d.)
- zu verbinden und als ‘Gewohnheitsrecht’ anzusehen ist.