Interessen
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interesse, inter- + esse lat.-deu. "Innerseiend, Zwischenseiend"
‘Anteil, Teilnahme, Aufmerksamkeit, Bedeutung, Belang, Neigung, Vorteil’.
- ist eine Entlehnung von mlat. interesse ‘aus Ersatzpflicht entstandener Schaden’, auch ‘Zinsen’ (13. Jh.),
- Frühnhd. interesse ‘entgangener Nutzen, erwachsener Schaden’ (15. Jh.),
- einem Wort der Rechtssprache,
- Substantivierung des Infinitivs lat. interesse ‘dazwischen sein, verschieden sein, gegenwärtig sein, Anteil nehmen’
- Aus dem rechtssprachlichen Gebrauch
- entwickelt sich im 16. Jh. die Verwendung des Ausdrucks sowohl für ‘Zinsen’
- (aus der Position des Ersatzpflichtigen, der zu bezahlen hat)
- als auch für ‘Nutzen, Vorteil, Gewinn’
- (aus der Position des Gläubigers, an den Ersatz gezahlt wird).
- Daran schließen sich spätere Bedeutungen (17. Jh.) an
- wie ‘Gewinnsucht, Eigennutz, persönliche Belange’,
- vgl. im eigenen Interesse (19. Jh.), seine, jmds. Interessen wahrnehmen.
- wie ‘Gewinnsucht, Eigennutz, persönliche Belange’,
- Im 18. Jh. übernimmt Interesse die im Frz. entwickelte Bedeutung ‘Aufmerksamkeit, Anteilnahme, Reiz, Neigung’;
- vgl. frz. intérêt ‘Beachtung, Aufmerksamkeit, Teilnahme’,
- mfrz. interest ‘Beachtung (des persönlichen Vorteils)’,
- afrz. interest ‘Nachteil, Schaden’,
- aus gleichbed. mlat. interest, einer Substantivierung von lat. interest ‘es ist von Wichtigkeit’
- entwickelt sich im 16. Jh. die Verwendung des Ausdrucks sowohl für ‘Zinsen’
¦√¦ ital. inter + sum;
¦↵¦ lat. intersum, inter- + sum mlat. interesse, lat. interesse. afrz.interesse und interest (intérêt), dt. Interesse;
Wortgeschichte [1]
Interesse steht für:
Interesse steht für:
- eine Präferenz/Vorliebe/Neigung, bspw.
- Hobby, eine längerfristig als regelmäßige Tätigkeit ausgeübte Vorliebe
- Sexualpräferenz, eine sexuelle Vorliebe
- die Aufmerksamkeit, die eine Person auf eine Sache oder eine andere Person lenkt, siehe Interesse (Psychologie)
- erhoffte Vorteile, siehe Interesse (Politikwissenschaft)
- positives Interesse seitens des Gläubigers im Privatrecht, siehe Erfüllungsinteresse
- negatives Interesse beider Seiten über die Gültigkeit eines Vertrags im Privatrecht, siehe Vertrauensinteresse
- Öffentliches Interesse, insbesondere im öffentlichen Recht und in der Verwaltung verwendetes Konzept
- Besonderes öffentliches Interesse, ein spezieller Verfolgungsgrund im deutschen Strafrecht
- Übergeordnetes öffentliches Interesse, ein unbestimmter Rechtsbegriff bei der Abwägung
Siehe auch:
Wiktionary: Interessen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Interesse_(Politikwissenschaft)#Wortgeschichte Stand 28. November 2023 um 12:09 Uhr
- ↑ Bernhard Thibaut: Interesse. In: Dieter Nohlen (Hrsg.): Lexikon der Politik, Band 7: Politische Grundbegriffe. Directmedia, Berlin 2004, S. 280.
- ↑ Joachim Detjen: Interesse. In: Everhard Holtmann (Hrsg.): Politik-Lexikon. 3. Auflage, Oldenbourg, München 2000, S. 271–274, hier S. 271 ff.
- ↑ Peter Massing: Interesse. In: Dieter Nohlen (Hrsg.): Lexikon der Politik, Band 1: Politische Theorien. Directmedia, Berlin 2004, S. 218.