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zeih-en Vb. Nwf. z. zeih
zei-h deu., ahd.-deu. ‘beschuldigen, bezichtigen’, Nwf. zeich, zeig
- Ww
- ahd. zīhan (9. Jh.),
- mhd. zīhen ‘an-, beschuldigen’,
- asächs. in aftīhan ‘versagen’,
- mnd. tīen,
- (mit grammatischem Wechsel von h und g) tīgen,
- mnl. tīen
- (vgl. nl. aantijgen ‘anklagen, beschuldigen’),
- aengl. tēon ‘anklagen, beschuldigen’,
- got. gateihan ‘anzeigen, verkünden’
- führen mit ager. Verwandten
- wie
- aind. diśáti ‘zeigt, führt vor, legt dar’,
- im Germ. besonders rechtssprachlich ‘auf jmdn. als den Täter hinweisen, beschuldigen’.
- agr. deiknýnai (δεικνύναι) ‘zeigen’,
- lat. dīcere ‘sprechen, sagen’,
- dicāre ‘feierlich verkünden, weihen, widmen’,
- osk. deíkum ‘sprechen’
- auf eine Wurzel uig. *deik̑- ‘zeigen’ (uig. deyḱ-)