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Geltung

aus AufEinWort, der freien Forschung
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gelt-ung Vorlage:dt. Eigenschaft, als geltend anerkannt zu werden, für wirksam erachtet zu werden

Geltung[1], 1) s.u. Gelten 1); 2) die durch die Gestalt einer Note od. Pause bestimmte Zeitdauer derselben. In Hinsicht der Noten u. Pausen zu einander ist die G. bestimmt; so ist z.B. das Viertel die Hälfte der weißen Note u. hat dieselbe G. als zwei Achtel od. vier Sechszehntheile. Unbestimmt ist die G. hinsichtlich des Zeitmaßes (Tempo), wo z.B. ein Viertel im langsamen Zeitmaß eben so viel G. haben kann, als im geschwinden eine ganze Note; vgl. Noten.

  1. ↑ Quelle: Pi erer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 118. Permalink: http://www.zeno.org/nid/2000999162X; Lizenz: Gemeinfrei; Faksimiles: 118