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haftig

aus AufEinWort, der freien Forschung
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haftig ahd.-deu. 1. ähnlich wie heftig, 2. Haft betreffend, 3. haftend

haftig[1], adj. und adv.

seltene mundartliche nebenform zu heftig (s. d.), die auf ein ahd. haftac eben so weist, wie heftig aufhaftîc.

1) die grundbedeutung beharrlich, anhaltend blickt noch in Tirol durch: haftig eifrig, emsig bei der arbeit Fromm. 5, 445, in Kärnthen haftik rüstig, schnell Lexer 130; aus ihr entspringt die vorstellung des ernsten, strengen, rauhen: haftig rigidus, severus, strenuus, arduus voc. inc. theut. h 8ᵃ; und wie heftig sich hieraus zu seiner jetzigen bedeutung schnell zornig, aufbrausend entwickelt hat, so heiszt auch das unumgelautete haftik in Kärnthen böse, erzürnt. Lexer 130.

2) haftig die haft betreffend, zur gefänglichen verwahrung gehörig, angelehnt an das fem. haft 1 (sp.131): eine haftige tat. Haltaus 773.

3) -haftig als zweites glied zusammengesetzter adjective (leibhaftig, theilhaftig, wahrhaftig) ist weiterbildung des einfachen haft (sp. 132), die schon im ahd. auftaucht.

  1. ↑ Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 1 (1868), Bd. IV,II (1877), Sp. 135, Z. 57.