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konditional

aus AufEinWort, der freien Forschung
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Kondition-al lat.-deu. Adj. egtl. 'anzeiglich ist', 'ansaglich ist', 'bedinglich ist'; bedingt, bedingungsgemäß, zustandsgemäß

  • ‘bedingend, bedingungsweise geltend’ (18. Jh.;
    • doch vereinzelt bereits bei Luther conditionale Absolutionen),
  • in der Sprachwissenschaft
    • ‘eine Bedingung kennzeichnend’ (17. Jh.),
      • vgl. conditionaler Satz (Adelung 1788),
    • dafür heute Konditionalsatz (19. Jh.);
  • aus
    • spätlat. condiciōnālis egtl. 'anzeiglich ist', 'ansaglich ist', 'bedinglich ist'; ‘auf Bedingungen beruhend, bedingungsweise angenommen’;
      • doch vgl. bereits mfrz. frz. conditional,
        • das als Terminus der Grammatik und Logik vom 16. bis ins 18. Jh. nachweisbar ist und den Gebrauch im Dt. beeinflußt haben kann.