konditional
Erscheinungsbild
Kondition-al lat.-deu. Adj. egtl. 'anzeiglich ist', 'ansaglich ist', 'bedinglich ist'; bedingt, bedingungsgemäß, zustandsgemäß
- ‘bedingend, bedingungsweise geltend’ (18. Jh.;
- doch vereinzelt bereits bei Luther conditionale Absolutionen),
- in der Sprachwissenschaft
- ‘eine Bedingung kennzeichnend’ (17. Jh.),
- vgl. conditionaler Satz (Adelung 1788),
- dafür heute Konditionalsatz (19. Jh.);
- ‘eine Bedingung kennzeichnend’ (17. Jh.),
- aus
- spätlat. condiciōnālis egtl. 'anzeiglich ist', 'ansaglich ist', 'bedinglich ist'; ‘auf Bedingungen beruhend, bedingungsweise angenommen’;
- doch vgl. bereits mfrz. frz. conditional,
- das als Terminus der Grammatik und Logik vom 16. bis ins 18. Jh. nachweisbar ist und den Gebrauch im Dt. beeinflußt haben kann.
- doch vgl. bereits mfrz. frz. conditional,
- spätlat. condiciōnālis egtl. 'anzeiglich ist', 'ansaglich ist', 'bedinglich ist'; ‘auf Bedingungen beruhend, bedingungsweise angenommen’;