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Kuratorium

aus AufEinWort, der freien Forschung
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Kurator + -ium |n. ‘Verwaltungsausschuß, Aufsichtsbehörde’, älter auch ‘Amt, Einsetzungsurkunde eines Vormunds oder Pflegers’; seit Anfang des 18. Jhs. vorkommende terminologische Bildung zum Neutrum des Egw.lat.cūrātōrius ‘zum Kurator gehörig’ (vgl. mlat.curatorium ‘Wohnsitz des Kurators’).