Anfangsgründe des Krisenverfahrens Teil 1
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Anfangsgründe und Verfahren der Krisenbetreuung
Ureigenwerk Liste Werke von Klaus Feldmann
Schriftstück
30. September 2021 n. Chr. erst.
6:00 Uhr Ausgabe 01
Ausgabe 01
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Das neue Krisenverfahren dient zur vollständigen Bereinigung und Auflösung eigener Krisen, damit eigner Bedenken, Sorgen, Schwierigkeiten, Hindernissen, Gefahren und Ähnlichem, wie auch ungelösten, scheinbar unlösbaren Aufgabenstellungen und Fragestellungen menschlichen Daseins, welches durch Sich als Eigenbetreuer undoder mittels Fremdbetreuer ausgeübt werden und bei eigenerwirktem Erfolg im Verlauf mit dem dadurch erlangten Erkenntnissen über die Urgründe und Grundlagen des Krisenverfahren von einem Selbst auf die Vielfalt an Personengruppen und Unternehmungen übertragbar anwendbar ist.
- Anwendung und Ergebnissen vieler unzähliger durchgeführter Krisenverfahren zeigten deutlich, daß Menschen gemäß ihren Veranlagungen unabdingbar aus sich selbst heraus unbewußt bis bewußt nach Ausübung ihres freien Willen streben, solch Streben eine Vielfalt an Vermögen bedingt, welches als Bedarf verkannt bis übergangen, als bedingte Erforderniß hinweggesehen, wie auch zurückgewiesen wird.
- Eine Persönlichkeit muß infolge ihres Strebens ebenso bedingt danach streben Bestimmungen zu bestimmen, Ausgestaltung, Verwirklichung durchzusetzen, um die Auswirkungen ausgeübten freien Willen als Erfahrungen anzusammeln, Menschen ihnen gemäß ihr allgemeines Streben nach Dasein, Erhalt und Steigerung ihres Daseinzustand durch eine Vielfalt menschlicher Verhaltensweisen als durch Erregungszustände vorbestimmte Verhaltensmuster zum Ausdruck bringt.
- Menschliches Bestreben „vererbt“ sich entsprechend jeweils maßgebend führenden Persönlichkeit auf jede Art und Weise einer Personengruppe, Körperschaft (Organisation), wie auch Gesellschaft, deren Erfolg bis Mißerfolg sich als deren jeweiliger Daseinzustand, Gemütszustand und Weitere, wie auch infolge in dessen Daseinsvermögen offenbart, dass Vermögen in einem guten Daseinzustand da zu sein als die Redlichkeit einer Persönlichkeit bekannt war, somit Daseinsvermögen und Redlichkeit als Redlichkeitvermögen in dessen Wirkweise erstmalig nachfolgend dargestellt und erläutert wird.
- Das Streben und Ausmaß ausgeübten freien Willen entspricht der jeweiligen Bedeutung, die der freie Wille für den Mensch hat, was er meint, dass er sei und ob er ihn habe, ausüben könne uns so weiter und ist entsprechend seiner Meinung Bestandteil seiner Gesinnung (w), mittels der das Deutungvermögen (x) jedes Dasein undoder Daseinzustände (z) erfolgt und im Hinblick auf deren Veränderung oder Wandel Führungvermögen (y) bedingt, die entsprechend der Gesinnung erfolgt. Die jeweilige Deutung erfolgt somit bereits entsprechend der Gesinnung und erwirkt gemäß der ermittelten Bedeutung, Übereinstimmung und Bestimmung das Ausmaß der Bereitschaft (a) als Erscheinung des jeweiligen Streben.
- Die Art und Weise der Führung erfolgt entsprechend der Gesinnung auf die Verwirklichung (b) des beabsichtigten jeweiligen Dasein in dessen Daseinzustand, der die Erscheinung der Erfahrung (c) erwirkt, die wiederum der Deutung entsprechend der Gesinnung gedeutet und bewertet wird und wir so einen beständige Abfolge vom Deutungsvermögen (x), Führung (y), Dasein (z) und erneut Deutung (x, y, z … und so weiter), mit den Erscheinungen der entsprechenden Bereitschaft (a), Verwirklichung (b), und Erfahrung (c) (a, b, c … und so weiter), als das daraus hervorgehende Rechtschaffenheitvermögen (d) entsprechend der Gesinnung.
- Durch entsprechend der Führung erfolgte Verwirklichung wird der jeweilige freie Wille entsprechend der Gesinnung im Hinblick auf ein Dasein und oder Daseinzustand mittels der fortbestehenden Bereitschaft gebracht und die fortbestehende Verwirklichung bewirkt die nach freiem Willen gewollte fortbestehende Erfahrung, der immer auch eine Erkenntniß einhergeht und sich auf den Kenntnißstand und entsprechend der Erfahrung die Gesinnung bestätigend, verändernd oder wandelnd einwirkt und sowohl Erfahrung und auch Erkenntniß den Anregungsanstoß für einen neuen Kreisfolgeablauf der Redlichkeit (r) in dessen Kreislaufabfolge (x, y, z …, a, b, c …) geben, die in dessen Ausmaß an Verwirklichung zum Ausmaß der Erfahrung wird und so die Gesinnung, Führung und das Dasein, der Daseinzustand entsprechend dem freien Willen die gewollte Erfahrung als Rechtschaffenheit ist, soweit sie mit dem zuvor gefaßten freien Willen in Übereinstimmung steht.
- Der Aufbau und die Art und Weise der Kreislaufabfolge erwirkt im Grunde die mögliche Vernunft, die sich als fortbestehenden Kreisfolgeablauf als Redlichkeit in dessen Güte herausbildet, die sich im Streben der jeweiligen Persönlichkeit als dessen Vernünftigkeit in Erscheinung tritt und für Persönlichkeiten ähnlicher Gesinnung, als gleichwertig vernünftig erscheint.
- „Gleicher Gesinnung“ bedeutet zugleich sehr ähnliche Leitvorstellungen, Zielsetzungen und Absichten als Bestandteile unter vielen zu haben, die an der Ausgestaltung einer Gesinnung mitwirkend und miterschaffend sind und als solche die Art und Weise der Gesinnung maßgebend bestimmend ist.
- Um dies besser zu verstehen, sollte man einige Male anhand der Darstellung des Redlichkeitvermögen eine hohe Gesinnung mit einer niederen Gesinnung in Bezug darauf untersuchen, wie Daseinzustände gedeutet werden, wie die Bereitschaft sich einstellt, ob, warum, was, wann und wie getan wird entsprechend der Bereitschaft, die Verwirklichung wiederum entsprechend der Führung ausfällt, welche Erfahrung gemacht wird und wie erfolgreich jemand sein wird.
- Das erfolgreiche Streben nach ausgeübten freiem Willen, Gesinnung, Führung und Dasein entsprechend dem Ausmaß der Übereinstimmung mit der jeweils so erlangten Erfahrung erwirkt und erfüllt zugleich den Bedarf nach Bestimmung, Verwirklichung, Bewirkung und Erfahrung, die infolge im Wechsel zu entsprechenden Erscheinungen führen, somit bei ausgeübten freien Willen auch beispielsweise die Führung des Geschehen „in den eigenen Händen gehalten“ undoder auch die Führung des Geschehen willentlich einem Anderen übertragen wird und somit sich Selbst willentlich dem freien Willen eines anderen Selbst unterstellt und dennoch die Erfahrung dadurch nach seinem freien Willen erfolgt, soweit dies bewusst bestimmt wird.
- Freier Wille ist nur dann gegeben, wenn dieser bewusst ausgeübt wird und die Darstellung „Streben und der freie Wille“ stellt den Urdaseinszustand bei zugleich bestehender höchster Selbstbestimmung dar, so dass ein gefasster freier Wille nach der benannten Abfolge von Gesinnung ausgehend im Streben nach Führung die Bestimmung erwirkt wird, und dann entsprechend der Bestimmung die Führung ausgeführt wird und so kann die Bestimmung sein in Unkenntniß zu verbleiben oder sich zu verstellen, nach bestehender Kenntniß zu bestimmen, oder nach Erkenntniß zu streben um entsprechende Wirkungen zu erzeugen und Erfahrungen zu machen.
- Der freie Wille zielt auf vorbestimmte Erfahrung ab und sei es die Erfahrung zu machen, seinen freien Willen ausüben zu können oder ausgeübt zu haben und daher geht der Ausübung des freien Willen bereits eine Vorstellung einer gewollten Erfahrung voraus, die nach freiem Willen als freier Wille bestimmt ist und die Übereinstimmung mit der letztlich erlangten Erfahrung bereitet höhere Erregungszustände, wie Vergnügen, Freude, Begeisterung, Glücksempfinden und als Ausmaß nachteiliger niederer Erregungszustände aufgrund Abweichungen von Erwartungen oder Mißlingen und einhergehend abweichender Übereinstimmung, beispielsweise Unvergnügen, erfahren und erleiden von Versagen und Versagungen, Angst, Sorge, Scheitern, Teilnahmslosigkeit.
- Erregungszustände, Gefühle, Empfindungen können Ziel der Erfahrung sein, sind immer Bestandteil jeder Erfahrung und können den freien Willen und das Streben nach Erfahrung weiten oder hemmen und der Mensch befindet sich meist gegenwärtig im unbewussten Daseinzustand weitestgehend in seinem Dasein und Daseinzustand weitestgehend fremdbestimmt zu sein und zugleich dennoch seinen freien Willen zu haben, ihn jedoch nicht zu nutzen bis hin zu den freien Willen nicht nutzen zu können, wie es im Verlauf dieses Schriftstück verdeutlicht wird.
- Alle menschlichen Krisen beinhalten den Umstand, dass der freie Wille fremdbestimmt-sebstbestimmt, also scheinbar selbstbestimmt, jedoch fremdbestimmt oder aufgrund von Fremdbestimmung nicht ausgeübt wurde oder wird, infolge Fremdbestimmung, Fremdführung, Fremdausgestaltung, Fremdverwirklichung, Fremdwirkung und Fremderfahrung mehr oder weniger stark nachteilig einwirkend ist, zu Verlust, Schaden, Scheitern, Schmerz und so weiter führte, führt oder führen könnte.
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