Normenlogik
Normen–Logik Nbnbgrff deontische Logik
Deontische Logik
Etymologisch entstammt der Ausdruck aus dem altgriechischen δέον déon (Gen. δέοντος déontos). "to déon" wird verschieden übersetzt: unter anderem mit das Nötige, das Angemessene, das "Erforderliche", "das Notwendige", die "Pflicht".
Als Gegenbegriff wird vereinzelt der Terminus ontische Logik gebildet[1]. "Ontische Logik" ist dann die Logik der Sätze (nur) über das Sein (siehe zur Seinslehre auch Ontologie).
Sätze über das Sein haben in der (zweiwertigen) Logik die Wahrheitswerte wahr oder nicht wahr (falsch). Sätze über das Sollen sind nicht wahr oder falsch, sondern gültig oder nicht gültig (ungültig)[1].
Zu beachten ist der Unterschied zwischen einer Norm und einem Normsatz: "Normen gebieten, verbieten oder erlauben ein bestimmtes Verhalten, Normsätze behaupten demgegenüber, daß ein bestimmtes Verhalten geboten, verboten oder erlaubt sei."[2]. Je nach dem Zusammenhang kann derselbe Satz eine Norm oder einen Normsatz ausdrücken. Mit dem Satz "Mord ist verboten" kann das Verbot des Mordes (Norm) oder die Behauptung, dass Mord verboten sei, gemeint sein (Normsatz)[3]. Ein Normsatz als Behauptung über eine Norm kann wahr oder falsch sein[1].
Die deontische Logik ist eine formale, philosophische, nichtklassische Logik. Sie wird als Anwendungsfall der Modallogik, als "Modallogik im weiteren Sinn" oder (nur) als Logik in Anlehnung an die Modallogik betrachtet.
Wie die ontische Logik wird die moderne deontische Logik formalisiert und wenn möglich kalkülisiert betrieben. Über die dabei zugrunde zu legenden deontischen(deontologischen) Grundbegriffe bestehen unterschiedliche Ansichten.
Deontische Grundbegriffe
Deontische Grundbegriffe sind geboten und verboten.
Eine Beschränkung hierauf würde bedeuten, dass alles, was nicht geboten ist, verboten wäre.
Von Aristoteles wird angenommen, dass er für eine konkrete Handlung annahm, dass diese entweder geboten oder verboten sei.
Die (allgemeine) Modallogik kennt drei Grundbegriffe und deren Negationen: notwendig/unnotwendig, unmöglich/möglich kontingent/nicht kontingent. In Analogie dazu wird von drei deontischen Grundbegriffen und ihrer Verneinung ausgegangen: geboten/ungeboten, verboten/unverboten und indifferent/nicht indifferent[4].
Statt indifferent spricht man auch von "freigestellt".
Betont wird, dass "erlaubt" (mindestens) zwei verschiedene Bedeutungen haben kann: zum einen als "nicht verboten" (von einem bestimmten Verbot): relativ erlaubt(unverboten), was nicht ausschließt, dass etwas geboten ist. Erlaubt kann auch in einem absoluten Sinn gemeint sein, d. h. etwas ist weder verboten noch geboten: indifferent[4].
Syntax
Die formalisierte deontische Logik benutzt sprachliche Zeichen zur Abkürzung der deontischen Grundbegriffe, die deontische Operatoren genannt werden. Diese können von Sprache zu Sprache und innerhalb einer Sprache von Autor zu Autor verschieden sein. Verbreitet sind:
- Es ist geboten: O (von obligatory);
- Es ist verboten: V, auch F (von forbidden);
- Es ist erlaubt: E, auch P (von permitted);
- Es ist freigestellt: I.
Das ermöglicht beispielsweise folgende atomare deontische Sätze:
- Für "Es ist geboten, die Handlung p zu tun", kann man formalisiert "O (p)" schreiben.
- Für "Es ist geboten, dass das Individuum a die Handlung p tut, kann man "O (p (a))"[5] schreiben.