Probst
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Probst Nwf. Propst, m. älter (bis ins 19. Jh.) Probst,
▷ Propst, m. älter (bis ins 19. Jh.) Probst,
- ‘Leiter der äußeren Angelegenheiten eines Kapitels, Stifts’ (in der katholischen Kirche),
- ‘höherer kirchlicher Amtsträger’ (in einigen evangelischen Landeskirchen),
- ahd. probost ‘weltlicher Vorsteher, Statthalter, geistlicher Vorsteher, Leiter eines Stifts, Klosters’ (8. Jh.; probosta f. ‘Pröpstin’),
- mhd. probest, probst, brobest, brobst,
- mnd. provest, pravest
- ist entlehnt aus kirchenlat. prōpositus ‘Vorsteher einer mönchischen Gemeinschaft, Prior eines Klosters’,
- mit Präfixwechsel entstanden aus lat. praepositus ‘Vorsteher, Vorgesetzter, militärischer Anführer’,
- dem substantivierten Part. Perf. zu lat. praepōnere ‘voransetzen, voranstellen, mit der Führung beauftragen’;
- vgl. lat. pōnere (positum) ‘setzen, stellen, legen’.
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