Tatsachen
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▷ Tat–Sache deu.
Einen vereinzelten, jedoch zweifelhaften Frühbeleg (Mitte 15. Jh.) vermutet Stammler in: Spätlese d. Mittelalters 1 (1963) 73 und 112.
- Tatsache f. ‘wirklicher, feststehender, unbezweifelbarer Sachverhalt, Gegebenheit, Fakt(um)’,
- nachgebildet (1756) von dem Theologen Spalding für engl. matter of fact, das seinerseits lat. rēs factī ‘eine wirklich geschehene Tat’ wiedergibt.
- Einen vereinzelten, jedoch zweifelhaften Frühbeleg (Mitte 15. Jh.) vermutet Stammler in: Spätlese d. Mittelalters 1 (1963) 73 und 112.
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