Zum Inhalt springen

Gesetz im formellen Sinn

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 8. Dezember 2025 um 18:29 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „</onlyinclude>“ durch „{{SchaufensterEnde|Auszug}}“).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

◀▶

Gesetz im formellen Sinn (auch: formelles Gesetz, Parlamentsgesetz[1]) ist jede Maßnahme, die in einem Verfahren zustande gekommen ist, das von Verfassungs wegen für den Erlass von Gesetzen vorgesehen ist, von den in der Verfassung dazu bestimmten Organen erlassen worden ist und die in der Verfassung für Gesetze bestimmte Form hat. Gesetz im formellen Sinn ist daher regelmäßig nur diejenige Maßnahme, die vom Parlament in einem Gesetzgebungsverfahren beschlossen und im Gesetzblatt bekannt gemacht worden ist. Beispiele: Das Bürgerliche Gesetzbuch ist daher ein formelles Gesetz, nicht aber die 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

Einzelnachweise

  1. ↑ Hartmut Maurer, Christian Waldhoff: Allgemeines Verwaltungsrecht. 19. Auflage. München 2017, § 4, Rn. 46.