aus AufEinWort, der freien Forschung
legitimier-en, legitim-ieren Nwf. legitimier
▷ legitim-ier lat.-frz.-deu. Wrtdtng: '
Gesetzmäßigkeit,
Rechtmäßigkeit nachahmen'; das
nicht gesetzlich, rechtliche Ereigniß, Geschehen, … durch Erklärung oder Bestätigung in gesetzlich, rechtmäßig zu wandeln;
legitmieren
legitmier-en , legitim-ieren Vb. ‘für legitim erklären, berechtigen, beglaubigen, rechtlich anerkennen’ (16. Jh.), reflexiv ‘sich ausweisen’ (17. Jh.),
- unter Einfluß von mfrz. frz. légitimer aus mlat. legitimare ‘rechtlich anerkennen’.