zwingen
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▷ zw-ing ger.-deu. Wrtdtng: 'dazwischen nehmen', 'in die, mit der Zwange nehmen'
zwingen Vb. a.s. ‘einen Körper gewaltsam zusammendrücken’; übertragend: ‘gewaltsam zu etw. nötigen, zu etw. veranlassen, mit etw. fertig werden, etw. meistern’.
- Das stark flektierende Verb
- ahd. thwingan (8. Jh.), twingan (9. Jh.) ‘zwingen, unterjochen, beherrschen, festbinden’,
- mhd. twingen, dwingen, auch quingen, (seit 14. Jh.) zwingen ‘(zusammen)drücken, pressen, (be)drängen, nötigen, einschließen, beherrschen, bändigen’,
- asächs. thwingan ‘zwingen, bedrängen’,
- mnd. dwingen,
- mnl. dwinghen,
- nl. dwingen,
- afries. thwinga,
- aswed. (auch schwach) þvinga,
- swed. tvinga (germ. *þwingan)
- und schwach flektierendes
- anord. (aus dem Mnd.?) þvinga ‘zwingen, quälen’
- lassen sich lediglich mit
- awest. θwązǰaiti ‘gerät in Bedrängnis’ vergleichen.
- Daraus ist ein Ansatz ie. *tu̯eng̑h- ‘bedrängen’ erschließbar.
- Ob (bei einer ie. Auslautvariante auf -k-) auch toch.
- AB twāṅk- ‘einzwängen’,
- lit. tveñkti (Wasser) ‘stauen’, reflexiv ‘sich versammeln’
- und (unnasaliert)
- griech. sáttein (σάττειν) ‘vollstopfen, festdrücken, bepacken, beladen, ausrüsten’
- hier anzuschließen sind, ist zweifelhaft.
- Als Grundbedeutung für das germ. Verb ist ‘einen Körper durch Gewaltanwendung zusammenpressen’ anzunehmen;
- übertragener Gebrauch im Sinne von ‘überwältigen, überwinden, meistern, bedrängen, einengen, rügen’ ist in ahd. Zeit bereits voll ausgeprägt.
- tw-Anlaut (bei Notker einsetzend, vereinzelt schon im 9. Jh.) herrscht im Mhd. (bis etwa gegen Ende des 15. Jhs.), zw-Anlaut setzt im 14. Jh. ein.
- Häufig sind Fügungen wie zu etw. gezwungen (‘genötigt, verpflichtet’) sein (15. Jh.), sich gezwungen (‘genötigt’) sehen (17. Jh.).
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