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beweisen

aus AufEinWort, der freien Forschung
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beweis + -en | be- + weisen | ‘(durch Zeugnisse) darlegen, glaubhaft machen, begründen, durch Handlungen zeigen’, mhd. bewīsen ‘belehren, darlegen’.

Das im Mhd. schwach beugende Tw. bedeutet ‘deutlich, kundig machen’ (zu weisen), danach ‘zeigen, belegen’ in der Rechtssprtache und weiter in der Wissenschaftssprache, seit dem 15. Jh. stark beugend.

Dazu die Rückbildung aus dem schwachen Tw. Beweis.

beweis,beweise,beweisend,beweist,bewies,bewiesen,